Rahmenbedingungen

für das Partnerkarten Modell der Münchner Bank eG

    1. Zustandekommen des Vertrags
      Der Partnervertrag kommt zu Stande, wenn die Bank dem Antrag des Kunden auf Aufnahme in das Partnerprogramm der Münchner Bank eG nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zugang des Antrags in Textform widerspricht.
    2. Vorteilsgewährung durch den Partner
      Der Partner gewährt allen Mitgliedern der Münchner Bank eG bei Vorlagre der genossenschaftlichen girocard (Debitkarte) den im Online-Antragsformular genannten Vorteil. Der Vorteil wird auf unbestimmte Zeit und bedingungslos gewährt. Änderungen können jederzeit in Abstimmung mit der Bank erfolgen.
    3. Partnerkarte –Veröffentlichung durch die Bank
      Die Bank platziert das Angebot des Partners in Form von Empfehlungskarten auf der Partnerwand mindestens in einer gewünschten Filiale der Münchner Bank eG sowie auch im Internetauftritt auf muenchner-bank.digital. Der Eintrag auf muenchner-bank.digital verlinkt direkt zum Internetauftritt des Partners. Mit der Veröffentlichung und der Verlinkung erklärt sich der Partner ausdrücklich einverstanden. Für den Druck von je 150 Karten fällt ein Unkostenbeitrag i. H. v. 40,00 Euro an. Der Partner erklärt sich mit der Übernahme der Kosten und des Einzuges von dem bekannten Konto einverstanden. Auf gesonderten Wunsch wird die Bank für den Partner auch auf www.meinplus.de einen Partnereintrag inklusive Firmenlogo und Nennung des gewährten Vorteils erstellen. Dies bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
    4. Link zur Homepage der Bank
      Der Partner sichert der Bank auf deren ausdrücklichen in Textform erklärten Wunsch zu, ein Werbebanner der Bank in seinem eigenen Internetauftritt abzubilden (Affiliate Marketing). Die Bank wird in diesem Fall eine Auswahl von Werbebannern zur Verfügung stellen. Das entsprechende Banner wird vom Partner zum Internetauftritt der Münchner Bank verlinkt. Der Bank seht es frei, einer Abbildung Ihres Logos auf der Homepage des Partners jederzeit zu widersprechen. In diesem Fall ist der Partner verpflichtet, das Banner und den Link der Münchner Bank binnen 2 Wochen zu löschen.
    5. Information durch die Bank an deren Mitglieder
      Die Münchner Bank informiert ihre Mitglieder in regelmäßigen Abständen per Newsletter über das Partner-Programm.
    6. Kündigung
      Der Partnervertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Vertragspartnern unbenommen.
    7. Haftung
      Der Partner haftet für die rechtliche Zulässigkeit des Partnereintrags und des Inhalts der Partnerkarten gegenüber der Münchner Bank eG und stellt diese von jeglichen aus der Unzulässigkeit der Inhalte entstehenden Ansprüche Dritter frei. In keinem Fall haftet die Bank für Sachaussagen über Leistungen und Produkte sowie der Nicht- oder Schlechtleistung des gewährten Vorteils des Partners. gegenüber den Mitgliedern. Der Partner stellt die Bank insoweit von jedweden Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen Dritter frei.
    8. Nebenabreden
      Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Vertragsänderungen und insbesondere diese Schriftformklausel.
    9. Geltendes Recht
      Für die gesamte Vertragsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht.
    10. Salvatorische Klausel
      Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Im Falle der Unvollständigkeit dieses Vertrages verpflichten sich die Parteien, auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrags bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen beachtet worden wäre.
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