Was bei einem Erbe beachtet werden muss

Nach einem Todesfall stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Erbe? Es gibt verschiedene Wege, das herauszufinden und den Übergang des Vermögens zu veranlassen. Unser Ratgeber fasst alle wichtigen Informationen zusammen.

1. Was bedeutet eine Erbschaft?

Mit einem Erbe treten Sie die Rechtsnachfolge für den Erblasser an. Das bedeutet konkret: Neben dem Vermögen werden auch die Schulden – sogenannte Verbindlichkeiten – des Verstorbenen übernommen. Wie zum Beispiel ein überzogenes Bankkonto oder eine mit einer Hypothek belastete Immobile. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig, um die Zusammensetzung des Erbes. Anschließend haben Sie die Wahl, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Die Informationen über die Beschaffenheit des Erbes und den gesamten Nachlasswert müssen Sie sich jedoch zuvor selbst besorgen. Wenn Sie sich als Erbe ausweisen, gewähren Ihnen aber Banken Einsicht in die Konten- und Depotbestände.

2. Wie nehme ich ein Erbe an?

Dafür müssen Sie im Grund nichts weiter tun. Sobald die sechswöchige Frist zur Erbausschlagung verstrichen ist, gilt das Erbe als angenommen. Natürlich lässt sich ein Erbe auch vorher annehmen – durch eine eindeutige Erklärung vor Zeugen oder schlüssiges Verhalten. So gilt beispielsweise der Antrag auf Erteilung des Erbscheins vor Gericht als schlüssiges Verhalten. Auch die Inbesitznahme von Gegenständen aus dem Erbe kann ein schlüssiges Verhalten darstellen. In jedem Fall verzichten Sie mit der Annahme des Erbes auf Ihr Recht, die Erbschaft auszuschlagen.

3. Wie schlage ich ein Erbe aus?

Ist der Erblasser stark verschuldet? Nehmen Sie in diesem Fall die Erbschaft an, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die bereits bestehenden Verbindlichkeiten. Doch in diesem Fall hat der Gesetzgeber einen Ausweg geschaffen: Sie dürfen das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Die Frist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem sie von dem Erbe erfahren haben, beispielsweise bei der Testamentseröffnung. Ihre Ausschlagung müssen Sie vor dem Nachlassgericht darlegen oder notariell beglaubigen lassen. Danach geht der Nachlass an den nächsten in der Erbfolge weiter.

4. Wofür brauche ich einen Erbschein?

Oft ist es nötig, für die Abwicklung der Erbschaft einen Erbschein zu beantragen. Er verschafft Rechtssicherheit, die Sie für die Kündigung von Verträgen, für den Umgang mit bestehenden Immobilien und die Bankkonten benötigen. So können Sie sich beispielsweise als Rechtsnachfolger vor dem Grundbuchamt mit einem Erbschein legitimieren. Dieser kann beim zuständigen Nachlassgericht kostenpflichtig beantragt werden. Die Gebühren richten sich nach dem entsprechenden Nachlasswert. Sollte ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegen, der Sie als Erbe benennt, benötigen Sie keinen Erbschein.

5. Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?

In Deutschland muss auf die durch ein Erbe erworbenen Vermögenswerte Erbschaftssteuer gezahlt werden. Die Nachlassverbindlichkeiten werden dabei vom ermittelten Wert des Erbes vor der Besteuerung abgezogen. Auf diese Weise wird nur der tatsächliche Vermögenszuwachs des Erben besteuert. Die Höhe der Steuern errechnet sich aus dem Gesamtwert des Erbes sowie des Verwandtschaftsgrades. Auf diese Weise können Erbschaftssteuern zwischen sieben und 50 Prozent anfallen. Es gelten jedoch folgende Freibeträge:

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro


Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder: 400.000 Euro


Enkel: 200.000 Euro


Eltern und Großeltern: 100.000 Euro


Geschwister, geschiedene Ehepartner, Nichten, Neffen und alle übrigen Erben: 20.000 Euro

Der Erbschaftsteuer-Freibetrag kann alle zehn Jahre erneut voll ausgeschöpft werden.

Kurz gesagt
  • Informationen zur Beschaffenheit des Erbes müssen selbst besorgt werden
  • die Frist zum Annehmen eines Erbes liegt bei sechs Wochen
  • ein Erbe lässt sich vor dem Nachlassgericht innerhalb dieser Frist auch ausschlagen
  • ein Erbschein hilft bei der Legitimierung gegenüber Ämtern und Banken
  • Vermögenswerte aus einem Erbe müssen mit sieben bis 50 Prozent Erbschaftssteuer versteuert werden
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