So funktioniert die Finanzierung von Studium und Ausbildung
Egal ob Hörsaal oder Berufsschule – oftmals bedarf der gewählte Bildungsweg zusätzliche finanzielle Unterstützung. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten.
Eine der wichtigsten Fragen für Studenten ist sicherlich, wie sie ihr Studium ohne finanzielle Engpässe absolvieren können. Die meisten Auszubildenden verdienen zwar ein Gehalt, aber dies reicht oft nicht aus, um vernünftig über die Runden zu kommen. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, den eigenen Bildungsweg zu finanzieren. Was dabei in Frage kommt, zeigen wir Ihnen hier im Überblick:
1. Unterhalt
Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kindern die Ausbildung bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren. Damit besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern bis zum Ende des Studiums oder der Ausbildung. Statistisch unterstützen in Deutschland 86 Prozent aller Eltern ihre studierenden Kinder mit durchschnittlich 540 Euro pro Monat.
2. BAföG
Sind die Eltern aufgrund ihres geringen Einkommens nicht in der Lage, den Unterhalt zu finanzieren, gewährt der Staat eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). BAföG besteht dabei zur Hälfte aus einem zinslosen Kredit. Dieser muss einige Jahre nach Ende des Studiums zurückgezahlt werden. Die andere Hälfte ist ein staatlicher Zuschuss zum Studium.
3. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ebenfalls eine staatliche Unterstützung während der beruflichen Ausbildung. BAB muss aber anders als BAföG nicht zurückgezahlt werden. Die Beihilfe wird beispielsweise gezahlt, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
4. Studienkredit
Mit einem Studienkredit können auch Studierende ohne Anspruch auf BAföG und Unterstützung der Eltern studieren. Dabei sind bis zu 14 Semester Förderung möglich. Die monatlichen Kreditbeträge können bis zu 650 Euro betragen. Gut zu wissen: Beim Studienkredit verzichten die Banken auf die üblichen Sicherheiten, weil Studierende ansonsten als „nicht-kreditwürdig“ eingestuft würden.
5. Wohngeld
Wer weder Anspruch auf BAföG oder BAB hat und nicht mehr zuhause wohnt, hat in manchen Fällen Anspruch auf Wohngeld. In einigen Bundesländern sind hierfür die Bürgerämter zuständig, in anderen die Landratsämter oder eigene Wohngeldstellen.
6. Stipendium
Wer weder Anspruch auf BAföG oder BAB hat und nicht mehr zuhause wohnt, hat in manchen Fällen Anspruch auf Wohngeld. In einigen Bundesländern sind hierfür die Bürgerämter zuständig, in anderen die Landratsämter oder eigene Wohngeldstellen.
7. Nebenjobs
Zur Finanzierung des Studiums üben viele Studierende Nebenjobs aus. Dabei sollte aber stets gelten: Das Studium geht vor! Die Tätigkeit sollte neben dem Studium nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen. Denn viele Krankenversicherungen stufen ihre Versicherten bei einer höheren Arbeitszeit nicht mehr als Studierende ein und verlangen höhere Beiträge.
Kurz gesagt
- Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kindern die Ausbildung zu finanzieren
- können sie dies finanziell nicht, gibt es staatliche Unterstützung wie BAföG oder BAB
- alternativ können auch zinsgünstige Kredite aufgenommen werden
- bei Nebenjobs sollte darauf geachtet werden, dass diese nicht mehr als 20 Stunden pro Woche neben dem Studium einnehmen