Wie das Berliner Testament funktioniert

Viele Verheiratete denken, dass sie alles allein erben, wenn ihr Partner stirbt. Dabei machen sie sich keine Gedanken um die Erbfolge – und finden sich dann möglicherweise in einer Erbengemeinschaft mit den Kindern wieder. Abhilfe kann das sogenannte „Berliner Testament“ schaffen.

1. Ist ein Testament überhaupt erforderlich?

Gibt es viele Hinterbliebene nach dem Tod eines Familienmitglieds bringt dies oft jahrelangen Streit um das Erbe mit sich. Dabei gehen viele Eheleute irrtümlicherweise davon aus, dass der Partner nach ihrem Tod alleiniger Erbe wird. Doch das stimmt nicht, wenn kein Testament vorliegt. Dann greift stattdessen die gesetzliche Erbfolge – und sämtliche Nachkommen haben einen Anspruch auf ihren Anteil, der das Erbe des Partners verkleinert. Eine Lösung für dieses Problem bietet das Berliner Testament als besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments.

2. Was ist das Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das nur von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern eingerichtet werden kann. Unverheirateten Paaren bleibt diese Möglichkeit verwehrt. Die Besonderheit liegt darin, dass sich Eheleute im Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben einsetzen – und die Kinder damit zunächst einmal enterbt werden. Damit wird bewusst von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen, die für gemeinsame Nachkommen einen Erbanteil vorsieht und somit zur Bildung einer Erbengemeinschaft von verbliebenen Ehepartnern und den Kindern führt.

3. Welche Arten des Berliner Testaments gibt es?

Ein Berliner Testament kann auf verschiedene Weisen eingerichtet werden. So können sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben, Vorerben oder Vermächtnisnehmer einsetzen. Die Varianten im Überblick:

1

Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein

Das gegenseitige Einsetzen als Alleinerben wird als „Einheitslösung“ bezeichnet. Dabei werden die Kinder zu Schlusserben. Sie erhalten ihren Anteil am Vermögen also erst, nachdem beide Elternteile verstorben sind.

2

Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Vorerben ein

Dabei wird der überlebende Ehepartner zum Vorerben und die Kinder zu Nacherben. Diese sogenannte „Trennungslösung“ soll erreichen, dass der überlebende Partner das Vermögen für die Kinder erhält. Er kann in diesem Fall jedoch nur bedingt über das Erbe verfügen und beispielsweise nicht einfach die selbst genutzte Eigentumswohnung verkaufen.

3

Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Vermächtnisnehmer ein

Über ein „Vermächtnis“ können Ehepartner beispielsweise festlegen, dass die Kinder zwar die gemeinsam genutzte Immobilie erben sollen, der überlebende Partner jedoch ein Wohnungsrecht erhält. Der Vorteil dieser Lösung: Die Kinder haben gegenüber dem überlebenden Elternteil keinen Anspruch auf den Pflichtteil und der überlebende Ehepartner kann weiter in seiner gewohnten Umgebung leben.

4. Welche Vorteile hat das Berliner Testament?

Das Konzept des Berliner Testaments bietet viele Vorteile. Zuallererst wird die Entstehung einer Erbengemeinschaft verhindert – und damit sichergestellt, dass der überlebende Ehepartner als Alleinerbe frei über das Vermögen verfügen kann. Das ist vor allem wichtig, wenn das Ehepaar selbstgenutztes Wohneigentum besitzt. Denn so wird vermieden, dass der Partner später die Immobilie verkaufen muss, um die Nachkommen auszuzahlen. Außerdem ist er finanziell besser abgesichert, da er das Erbe nicht mit den Kindern teilen muss.

5. Welche Nachteile hat das Berliner Testament?

Diesen Vorteilen des Berliner Testaments stehen auch Nachteile gegenüber, die Eheleute unbedingt beachten sollten. Zum einen wird die Erbschaftssteuer doppelt fällig – zunächst für den überlebenden Ehepartner und später noch einmal für die Kinder, wenn auch dieser stirbt. Außerdem könnten Kinder trotz des Berliner Testaments ihren gesetzlichen Pflichtteilanspruch geltend machen.

Kurz gesagt

  • die Entstehung einer Erbengemeinschaft wird verhindert
  • überlebende Ehepartner müssen deshalb später nicht die eigene Immobilie verkaufen, um Nachkommen auszuzahlen
  • allerdings wird die Erbschaftssteuer dadurch doppelt fällig
  • Kinder haben trotzdem Anspruch auf gesetzlichen Pflichtanteil
Sie wünschen eine umfassende Beratung?
1600 800 Münchner Bank eG
Website durchsuchen