Wie man aus einem gemeinsamen Kredit rauskommt

Viele Paare und Eheleute nehmen für gemeinsame Investitionen einen Kredit auf, um diese finanzieren zu können. Doch was passiert mit solchen gemeinsamen Krediten, wenn es zur Trennung oder Scheidung kommt?

Die gemeinsame Immobilie, das gemeinsame Wohnmobil, die gemeinsame Einbauküche – in vielen Fällen macht es Sinn, einen Kredit zusammen aufzunehmen, wenn es um die Finanzierung von Träumen geht. Doch nicht immer läuft alles wie geplant – und genau in solchen Situationen fragen sich dann die Partner, wie sie aus dem gemeinsamen Kredit wieder herauskommen. Wie das funktioniert und auf was besonders geachtet werden muss, zeigen wir Ihnen hier.

1. Wer ist überhaupt Kreditnehmer?

Wie bei allen Verträgen gilt auch beim Kreditvertrag: Wer unterschrieben hat, muss die dort taxierten Bedingungen erfüllen. Eine Klausel, die im Falle einer Trennung oder Scheidung greift, um aus dem Kredit auszusteigen, ist in Darlehensverträgen nicht vorgesehen. Das bedeutet: Weiter abbezahlen muss grundsätzlich derjenige, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Das gilt auch, wenn der Partner nicht mehr in der Lage ist, Zahlungen zu leisten. Wer hingegen nicht selbst unterschrieben hat, ist im juristischen Sinne auch nicht Kreditnehmer und muss im Falle einer Trennung keinen weiteren Beitrag leisten. Es gibt aber auch weitere Optionen, um aus einem gemeinsamen Kredit wieder rauszukommen.

Option 1
Die Tilgung der Restschulden

Ein Paar hat mit einem gemeinsamen Kredit ein Wohnmobil gekauft, das keiner von beiden nach der Trennung behalten möchte? Dann ist es ein Szenario, das Reisemobil zu verkaufen und mit dem Erlös den Kredit vorzeitig zu tilgen. Wichtig: Dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank anfallen. Auch eine Entschädigungszahlung kann von der Bank gefordert werden, wenn der Kredit außerplanmäßig getilgt wird, weil ihr dadurch Zinseinnahmen entgehen. Überprüfen Sie also vor einer solchen Tilgung unbedingt die konkreten Vertragsbedingungen.

Option 2
Die Umschuldung des Kredits

Ein Paar hat von einem gemeinsamen Kredit eine Einbauküche gekauft, die nach der Trennung nur noch von einem Partner genutzt wird, weil der andere ausgezogen ist? Bei Ratenkrediten bietet es sich dann an, den Kredit umzuschulden. Das bedeutet, dass eine Person einen neuen Kredit aufnimmt, um den alten Kredit abzulösen. Aber Achtung: Auch hier kann eine Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank fällig werden.

Option 3
Die Umschreibung des Kredits

Wenn eine Umschuldung keine Option ist, aber einer trotzdem als alleiniger Vertragspartner bestehen möchte, lässt sich ein Kredit auch umschreiben. Will einer der Partner beispielsweise die gemeinsam gekaufte Eigentumswohnung behalten, sollte er den Kredit auf sich umschreiben lassen. Natürlich ist er dann auch alleine für die Rückzahlung und das Begleichen der Raten zuständig. Der Ex-Partner ist hingegen vollständig von seinen Verpflichtungen befreit. Man spricht in diesem Falle von einer Haftungsentlassung. Wichtig: Die Bank ist bei einer Trennung zur Entlassung von einem der beiden Schuldner nicht verpflichtet, sondern genehmigt diese auf freiwilliger Basis.

Kurz gesagt

  • Kreditnehmer ist nur derjenige, der den Kreditvertrag auch tatsächlich unterschrieben hat
  • um aus einem gemeinsamen Kredit wieder rauszukommen, gibt es mehrere Optionen: Tilgung, Umschuldung und Umschreibung
  • erfolgt keine Umschreibung eines Gemeinschaftskredites haftet der andere Schuldner für die Rückzahlung auch weiterhin mit
  • die Bank ist bei einer Trennung zur Entlassung von einem der beiden Schuldner nicht verpflichtet
1600 800 Münchner Bank eG
Website durchsuchen